Wie können die Bedarfe und Präferenzen von schutzsuchenden Familienverbünden diskriminierungssensibel ermittelt und mit den Möglichkeiten in den aufnehmenden Kommunen abgeglichen werden, um eine Zuweisung zu ermöglichen, die möglichst alle Familienmitglieder berücksichtigt? Wie kann eine App aussehen, die eine altersgerechte und barrierearme Dateneingabe ermöglicht? Das sind die zwei Kernpunkte in der zweiten Förderphase des Pilotprojekts Match’In 2.0 bestehend aus bisher zwei Teilprojekten. Teilprojekt 1 (Erweiterung der Zielgruppe auf Familienverbünde) wird durch das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz und Teilprojekt 2 (Entwicklung einer App für eigenständige Dateineingabe) durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales gefördert. Beide Projekte sind wichtige Schritte, um das langfristige Ziel der Übernahme des algorithmengestützten Verfahrens in den Regelbetrieb zu erreichen.
Im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2026 wird das algorithmengestützte Verfahren um Kriterien erweitert, die Eigenschaften und Bedarfe von schutzsuchenden Familienverbünden abdeckt (z. B. kinder- und jugendspezifische Gesundheitsversorgung, Freizeitangebote, Kinderbetreuungsangebote). Ziel ist es, die Bedarfe möglichst aller Familienmitglieder bei der Zuweisung zu berücksichtigen. Außerdem wird die Datenerfassung diskriminierungssensibel, altersgerecht und barriereärmer angepasst.
Im Zeitraum von September 2025 bis November 2027 wird eine App für das alorithmengestützte Verfahren entwickelt. Mit der App sollen Schutzsuchende ihre Daten und Bedarfe selbst auf (mobilen) Endgeräten eingeben können. Bisher waren dafür Sozialarbeitende zuständig. Das Ziel besteht darin, Schutzsuchenden mehr Privatsphäre bei der Dateneingabe zu bieten, die Datenerfassung effizienter zu gestalten und das bisher dafür zuständige Personal zu entlasten. Bei der App-Entwicklung soll zudem ein besonderes Augenmerk auf eine diskriminierungssensible und barriereärmere Umgebung gelegt werden, die unterschiedliche digitale, persönliche und kulturelle Besonderheiten berücksichtigt.
Eine Verteilung von Familienverbünden ist weitaus komplexer, als Bedarfe von individuellen Schutzsuchenden zu erheben. Das liegt an geschlechter- und altersspezifischen Besonderheiten sowie an potenziellen Machtasymmetrien unter den Familienmitgliedern. Um die Erhebung der Bedarfe diskriminierungssensibel und für alle verständlich zu gestalten und am Ende einen bestmöglichen Abgleich mit aufnehmenden Kommunen zu erreichen, wird zur Weiterentwicklung wie auch schon in Match’In 1.0 ein partizipatives Verfahren angewandt. Das bedeutet, dass bereits frühzeitig verschiedene Expert:innen einbezogen werden – darunter schutzsuchende Familien als Expert:innen in eigener Sache, Expert:innen für besondere Schutzbedarfe sowie Vertreter:innen von Zuweisungsbehörden und Kommunen.
Um die Zielgruppe der mehrköpfigen Familienverbünde mit unterschiedlichen Bedarfen und Präferenzen für die Zuweisung gebündelt abzubilden, müssen der bisherige Algorithmus sowie das Wissensmodell, auf dem der Algorithmus basiert, auf wissenschaftlicher Basis weiterentwickelt werden. Anschließend muss dieser erneut in die Software zur Dateneingabe und zum Datenabgleich (Matching) integriert werden.
Die App soll barrierearm und niedrigschwellig nutzbar sein, das heißt, sie soll Benachteiligungen aufgrund unterschiedlichen Zugangs zu digitalen Medien ausschließen – sei es durch körperliche und/oder sprachliche Barrieren oder unterschiedliche Fähigkeiten zur Nutzung dieser Medien unter Vermeidung einer digitalen Kluft.
Da die zu entwickelnde App mit z. T. hochsensiblen personenbezogenen Daten arbeiten wird, müssen bei der Entwicklung verschiedene Voraussetzungen und Besonderheiten rund um Datenschutz und -sicherheit gewährleistet werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Schutzsuchenden verstehen, was mit den von ihnen eingegebenen Daten passiert und wie sie der Datennutzung ggf. nachträglich widersprechen können um den Aspekten der informierte Einwilligung und der informationelle Selbstbestimmung voll gerecht zu werden.
Die Umsetzung des algorithmengestützten Zuweisungsverfahrens in den Regelbetrieb wird im Rahmen von Match’In 2.0 zwar nicht abgeschlossen sein, aber diese Phase kann wichtige Weichen stellen, die zu einer Reform der bisherigen Zuweisungspraxis beitragen können. Um die Projektergebnisse für weitere Akteur:innen auf Landes- und Bundesebene zugänglich zu machen, werden sie in Form eines kurzen Policy Briefs publiziert. Dieser wird auch über die Projektlaufzeit hinaus in die direkte Kommunikation mit Entscheidungsträger:innen sowie in Austauschgespräche mit weiteren relevanten Akteuren eingebracht.
Darüber hinaus ist das Team mit weiteren Bundesländern und anderen potenziellen Partner:innen im Gespräch, um die spätere Übernahme in den Regelbetrieb vorzubereiten und mögliche Skalierungsoptionen zu diskutieren. Dazu gehört die IT-gestützte Datenweitergabe an die Kommunen, die eine deutliche Verbesserung für die Kommunen bedeuten würde. Ebenso bestehen Überlegungen zu einer Fortentwicklung des Algorithmus und Entwicklung von Verfahren für die algorithmengestützte Aufnahme aus dem Ausland. Dies würde den Nutzen des Match’In-Verfahrens für weitere Felder der humanitären Aufnahme fruchtbar machen.