FAQ

Projektphasen

Das Projekt Match’In konzentriert sich darauf, die Zuweisung von schutzsuchenden Personen auf Kommunen mithilfe eines dafür entwickelten Algorithmus passgenauer zu gestalten.

  • Die teilnehmenden Kommunen steuern Informationen über verfügbare Angebote zu den Kriterien Wohnen, Bildung und Sprache, Arbeit, Freizeit und Vulnerabilitäten bei. Die schutzsuchenden Personen geben zu selbigen in einem digitalisierten Fragebogen ihre persönlichen Präferenzen und Bedarfe an.

  • Die Match’In Software gleicht diese Angaben ab und stellt basierend darauf Verteilungsempfehlungen zur Verfügung. Dies erfolgt in einer individuell gewichteten Reihung der verschiedenen Kommunen, sodass die Kommune mit der höchsten Passung zur jeweiligen schutzsuchenden Person am höchsten priorisiert wird. Die endgültige Verteilungsentscheidung wird anschließend von Mitarbeitenden der zuständigen Behörden vorgenommen.

Das Projekt Match’In gliedert sich in zwei Projektphasen: Match’In 1.0 und Match’In 2.0. Dabei baut Match’In 2.0 auf die Ergebnisse von Match’In 1.0 auf, verfolgt jedoch neue Ziele.

  • Die erste Projektphase (Match’In 1.0) lief von 2021 bis 2025 und gilt nun als abgeschlossen. In dieser stand die Entwicklung eines Algorithmus für die Verteilung von volljährigen, alleinstehenden Schutzsuchenden im Vordergrund. Mehr Informationen zu Match’In 1.0 sind hier zu finden. Die Ergebnisse der ersten Phase wurden außerdem in Form eines Policy Briefes veröffentlicht.

  • Die zweite Projektphase (Match’In 2.0) begann 2025 und läuft bis voraussichtlich 2027. Diese fokussiert sich auf die Weiterentwicklung des zuvor entstandenen Algorithmus, um die Verteilung von Familienverbünden einzurichten. Zusätzlich erfolgt die Entwicklung einer App, um den Schutzsuchenden individuell die Eingabe ihrer Daten über ein technisches Endgerät zu ermöglichen. Mehr Informationen zu Match’In 2.0 sind hier zu finden.

Match’In 2.0 stellt für das Projektteam und die teilnehmenden Schutzsuchenden durch die Einbeziehung von Familienverbünden eine neue Situation dar.

  • Die Ergebnisse und Evaluation der ersten Phase (Match’In 1.0) bilden die Grundlage für die zweite Projektphase. Dabei werden die gewonnenen Erkenntnisse zum einen in die existierenden Regelwerke des Algorithmus implementiert. Zum anderen bedingen diese die Einbeziehung von Familienverbünden mithilfe des Algorithmus. Eine passgenaue Verteilung, die die verschiedenen Eigenschaften und Bedürfnisse jedes einzelnen Familienmitgliedes berücksichtigt, erfordert eine komplexe Auseinandersetzung mit den Kriterien des Match’In-Verfahrens und ihrer Gewichtung.

  • Die Entwicklung der App ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung der Schutzsuchenden. Durch die eigenständige Dateneingabe werden sowohl die am Verfahren teilnehmenden Personen als auch die zuvor zuständigen Behörden entlastet. Dabei erfordert die App einen barrierearmen, altersgerechten Zugang, um effizient genutzt werden zu können.

Der Einbezug von Kindern und Jugendlichen steht in der zweiten Projektphase (Match’In 2.0) im Vordergrund. 

  • In der ersten Projektphase (Match’In 1.0) wurden bereits Kriterien für die Zuweisung von Minderjährigen entwickelt (z. B. Erreichbarkeit von Schulen, jugendspezifische Gesundheitsversorgung und Freizeitangebote, Verfügbarkeit von Kinderbetreuung). Diese werden nun erneut aufgegriffen und in die Fragebögen für die Kommunen aufgenommen.

  • Kinder und Jugendliche sollen aktiv am Match’In-Verfahren beteiligt werden, d. h. auch sie sollen nach ihren Bedarfen und Präferenzen gefragt werden. Dafür wird speziell ein Fragebogen für Kinder und Jugendliche erarbeitet, der eine altersgerechte Datenerfassung ermöglichen soll.

Das Verfahren bedarf besonders aufgrund der Erweiterung der Zielgruppe auf Familienverbünde in der zweiten Projektphase (Match’In 2.0) einer möglichst barrierearmen Gestaltung.

  • Das Verfahren muss die Eigenschaften und Bedarfe aller Familienmitglieder berücksichtigen. Damit dürfen einzelne Personen nicht wegen ihres Alters, Geschlechts, sozialen Drucks im Familienverbund, besonderen Bedürfnissen oder anderen etwaigen Faktoren diskriminiert werden. Dies bezieht sich auf die Erweiterung der Kriterien für Kinder und Jugendliche, die Gestaltung des Fragebogens sowie die altersgerechte Gestaltung der Prozesse zur Datenerfassung und Beratung. Durch eine Literaturrecherche und die Beteiligung von Expert:innen wird auf diese Faktoren während der Weiterentwicklung des Match’In-Verfahrens Rücksicht genommen.

In der ersten Projektphase (Match’In 1.0) wurde die Dateneingabe der schutzsuchenden Personen durch Sozialarbeitende begleitet, um etwaige Rückfragen zu beantworten und das Verständnis zu sichern.

    • Die eigenständige Dateneingabe durch die Schutzsuchenden soll zur Entlastung von Behörden und Mitarbeitenden führen. Die bisher bestehende Software ist dabei nicht zur Selbstnutzung geeignet und erfordert die Bereitstellung einer nutzerfreundlichen App für technische Endgeräte. In die Entwicklungs- und Testphase werden Schutzsuchende eingebunden, um etwaige Nutzungshürden zu reduzieren.
  • Ziel ist es, eine barrierearme, niedrigschwellig nutzbare App zur selbstständigen Nutzung zu entwickeln. Dabei wird einer möglichen Benachteiligung vorgegriffen, indem technische Endgeräte und stabiler Internetzugang den Schutzsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung stehen. Die Gestaltung der App beinhaltet eine einfache Navigation, unterstützende Audiofunktionen und die Berücksichtigung ‚kultureller‘ Besonderheiten.

Das aktuelle Zuweisungssystem in Deutschland

Eine Verteilung unabhängig von Quoten bzw. eine vollkommen freie Wohnortwahl der Schutzsuchenden scheint aktuell nicht umsetzbar.

  • Dies ist einerseits politisch begründet, andererseits fehlen bisher auch Möglichkeiten, Schutzsuchende in die Lage zu versetzen, eine wirklich informierte Entscheidung darüber zu treffen, welcher Wohnort ihnen die beste Perspektive bietet. In diesem Zusammenhang hat sich im Zuge der Fluchtzuwanderung aus der Ukraine gezeigt, dass eine freie Wohnortwahl bei fehlenden Informationen über Aufnahmekapazitäten und Lebenschancen zu einer Konzentration v.a. in größeren Städten führen kann. Darüber hinaus wird es immer Schutzsuchende geben, die keine klaren Präferenzen bezüglich ihres Wohnortes haben, da sie keine persönlichen Beziehungen an/zu einem Ort in Deutschland haben. Daher werden die Ergebnisse aus Match’In auch in Zukunft zumindest für einen Teil der Schutzsuchenden relevant sein, selbst wenn eine freie Wahl von Wohnstandorten ermöglicht würde.

Nach Deutschland kommende Schutzsuchende werden zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer aufgenommen und von dort dann auf die Kommunen verteilt.

  • Dabei erfolgt eine Zuweisung zu konkreten Kreisen und Städten als langfristiger Wohnort bisher ohne Beachtung von vorhandenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen. Nur teils können besondere Bedarfe bei der Verteilung berücksichtigt werden und es findet kein Abgleich mit den gegebenen Aufnahmebedingungen vor Ort statt. Die Startbedingungen für eine erfolgreiche Integration sind somit stark vom Zufall abhängig und begünstigen eine Weiterwanderung der schutzsuchenden Personen nach Ablauf ihrer Aufenthaltsbeschränkungen.

  • Weitere Informationen zum aktuellen Zuweisungsverfahren finden Sie auch in Kapitel 1 des Policy Briefs, der zum Abschluss der ersten Projektphase veröffentlicht wurde.

Algorithmus

Eine Verteilung unabhängig von Quoten bzw. eine vollkommen freie Wohnortwahl der Schutzsuchenden scheint aktuell nicht umsetzbar.

  • Dies ist einerseits politisch begründet, andererseits fehlen bisher auch Möglichkeiten, Schutzsuchende in die Lage zu versetzen, eine wirklich informierte Entscheidung darüber zu treffen, welcher Wohnort ihnen die beste Perspektive bietet. In diesem Zusammenhang hat sich im Zuge der Fluchtzuwanderung aus der Ukraine gezeigt, dass eine freie Wohnortwahl bei fehlenden Informationen über Aufnahmekapazitäten und Lebenschancen zu einer Konzentration v.a. in größeren Städten führen kann. Darüber hinaus wird es immer Schutzsuchende geben, die keine klaren Präferenzen bezüglich ihres Wohnortes haben, da sie keine persönlichen Beziehungen an einen Ort in Deutschland haben. Daher werden die Ergebnisse aus Match’In auch in Zukunft zumindest für einen Teil der Schutzsuchenden relevant sein, selbst wenn eine freie Wahl von Wohnstandorten ermöglicht würde.

Im aktuellen Verteilungsverfahren werden die Bedürfnisse, Eigenschaften und Präferenzen der Schutzsuchenden und die Gegebenheiten in den Kommunen nicht systematisch erhoben und damit oft nicht ausreichend berücksichtigt.

  • Im Rahmen des Projektes soll sich dies ändern. Schutzsuchende und Kommunen sind so vielfältig und eine erfolgreiche Integration hängt von so vielen unterschiedlichen Faktoren ab, dass diese nicht allein durch Menschen erfasst und miteinander abgeglichen werden können. Zwar finden in Einzelfällen tagtäglich Absprachen der verschiedenen Ebenen im Verfahren mit dem Ziel einer passgenauen Verteilung statt – diese sind jedoch zeitintensiv und zu wenig systematisch, um alle Asylsuchenden gleichermaßen einzubeziehen. In Zeiten höherer Belegungs- und Zuweisungszahlen erscheint ein solches Verfahren aufgrund angespannter Personal- und Belegungssituationen zudem nicht praktikabel, auch wenn wir in unserer Zusammenarbeit oftmals ein große Engagement der operativen Ebene erleben, passgenau zuzuweisen. Im herkömmlichen Verfahren, das einzig auf menschlichem Ermessen ohne IT-gestützte Grundlage erfolgt, ist es außerdem nicht möglich, alle wichtigen Aspekte gleichzeitig Ein Matching, das alle relevanten Kriterien einbezieht und eine Grundlage für ein systematisches Verfahren liefert, kann aufgrund der hohen Komplexität und Individualität der Personen realistischerweise nur durch einen Algorithmus erfolgen. Dieser kann große Datenmengen einbeziehen und eine fundierte Grundlage für das nach wie vor wichtige menschliche Ermessen liefern.
    Match’In setzt amit also im bestehenden Verteilverfahren an. Dieses wird nur dahingehend verändert, dass die Matching-Software einen Vorschlag für die Verteilung macht. Auf diese Weise wird eine Implementierung des neuen Verfahrens ohne die Notwendigkeit z.B. von Gesetzesänderungen ermöglicht. Daher werden weiterhin Schutzsuchende gemäß der jeweiligen Aufnahmequoten in alle Kommunen verteilt, auch wenn diese unterschiedlich gute Voraussetzungen bieten. 

Von informatischer Seite wird der Algorithmus durch die Arbeitsgruppe Software Systems Engineering an der Universität Hildesheim entwickelt.

  • Die inhaltlichen Grundlagen für den Algorithmus werden durch den Arbeitsbereich Migration, Flucht und Integration der FAU Erlangen-Nürnberg und die Migration Policy Research Group der Universität Hildesheim erarbeitet. Die enge Zusammenarbeit zwischen den sozial-/ politikwissenschaftlichen und den informationswissenschaftlichen Teams sowie die direkte Entwicklung des Algorithmus gemeinsam mit Vertreter:innen der Praxis zeichnen das Projekt aus. Nähere Informationen zur inhaltlichen Entwicklung der Kriterien finden Sie hier.

Die Verteilentscheidung wird weiterhin von den Sachbearbeitenden in den zuständigen Behörden der beteiligten Bundesländer getroffen.

  • Diese sind auch im regulären Verteilverfahren für diese Entscheidung zuständig. Der Algorithmus gibt als Ergebnis des Matchings eine Reihung der teilnehmenden Kommunen aus, absteigend und unter Angabe der prozentualen Übereinstimmung zwischen den Voraussetzungen der jeweiligen Person und der zur Auswahl stehenden Kommunen. Die Sachbearbeitenden beziehen diesen Vorschlag in die Verteilentscheidung ein und halten bei Bedarf Rücksprache mit den Kommunen. Sollte es Gründe geben, die durch den Algorithmus nicht erfasst werden können und die für eine Verteilung in eine andere Kommune sprechen, kann es vorkommen, dass die Verteilung nicht in die Kommune erfolgt, die laut dem Algorithmus die passendste ist. Zudem gibt es Ausschlussgründe, z.B. enge Verwandtschaftsbeziehungen in eine bestimmte Kommune, die zu einem Abbruch des Matchings und zu einer Verteilung in eine nicht-teilnehmende Kommune führen können.

Das Matching ist in das reguläre Verteilverfahren eingebettet und verändert die gesetzlich verankerte Einbeziehung der Quote an sich nicht.

  • Daher erfolgt die Verteilung im Rahmen der Aufnahmequoten der Kommunen. Wie auch im regulären Zuweisungsverfahren können diese Quoten kurzfristig über- oder unterschritten werden, werden aber grundsätzlich berücksichtigt. Innerhalb der Quote wird durch das Match’In-Verfahren jedoch sichergestellt, dass auch individuelle Eigenschaften der teilnehmenden Schutzsuchenden und Kommunen einbezogen werden.

Kriterien

Es wird ein möglichst breites Feld an individuellen Eigenschaften, also Bedürfnissen, Präferenzen und Fähigkeiten der Schutzsuchenden durch Kriterien abgedeckt, die im Rahmen des Match’In-Verfahrens abgefragt werden. Diese Kriterien werden zudem unterschiedlich stark gewichtet.

  • Auf Seiten der Schutzsuchenden werden zunächst Ausschlussgründe abgefragt. Dabei handelt es sich um Kriterien, die dazu führen können, dass das Matching für eine bestimmte Person abgebrochen wird. Bei allein reisenden Personen kann dies z. B. der Fall sein, wenn rechtliche Ansprüche auf eine Zuweisung zu engen Familienmitgliedern in einer bestimmten Kommune die Abfrage weiterer Kriterien unnötig machen oder eine Zuweisung in eine Kommune außerhalb der Pilotkommunen sinnvoller wäre.

  • Liegen keine Ausschlussgründe vor, erfolgt die Abfrage der Matching-Kriterien, wobei folgende Hauptkriterien einbezogen werden, die in der Regel verschiedene Unterkriterien enthalten: Wohnen, Bildung und Sprache, Arbeit, Freizeit, Vulnerabilitäten.

  • Diesen Hauptkriterien kommt im Matching jeweils das gleiche Gewicht zu. Innerhalb jedes Hauptkriteriums werden die enthaltenen Unterkriterien jeweils noch einmal zueinander gewichtet, wobei den einzelnen Unterkriterien unterschiedliche Gewichte zukommen. Eine Ausnahme bilden die besonderen Schutzbedarfe, darunter fallen Menschen mit Behinderungen, (unbegleitete) Minderjährige, Alleinerziehende, Schwangere, LGBTIQ-Angehörige, Betroffene von Menschenhandel, Personen, die schwere Gewalt erfahren haben sowie weitere Personengruppen. Diese Bedarfe werden jeweils einzeln im Verhältnis zu den übrigen Hauptkriterien gewichtet. Das bedeutet, je mehr besondere Schutzbedarfe eine schutzsuchende Person hat, desto höher fällt deren addiertes Gewicht im Matching aus. Das Vorgehen ist notwendig, um dem möglichen Vorliegen von sich gegenseitig verstärkenden, intersektionalen besonderen Schutzbedarfen (z. B. Geschlecht und schwere Erkrankung) Rechnung tragen zu können.

  • Die Teilnehmenden haben zusätzlich zu dieser vorgegebenen Gewichtung die Möglichkeit, ein Kriterium bzw. einen Bereich – wie Bildung und Sprache oder Vulnerabilitäten– besonders hoch gewichten zu lassen. Daraus ergibt sich für jede Person ein individuelles Profil, das ihre jeweiligen Schwerpunkte bei der Suche eines Ankunftsortes einbezieht.

  • Auf Seiten der Kommunen werden folgende Hauptkriterien einbezogen, die ebenfalls verschiedene Unterkriterien enthalten: Wohnen, Bildung und Sprache, Arbeit, Freizeit, Vulnerabilitäten. Diese werden mit den Kriterien auf Seite der Schutzsuchenden in Bezug gesetzt, die Gewichtung orientiert sich dabei ausschließlich an der Seite der Schutzsuchenden.

Die Kriterien wurden in einem mehrstufigen partizipatorischen Prozess entwickelt.

  • Die Kriterien wurden durch eine Literaturrecherche und die Beteiligung von Geflüchteten, Expert:innen für besondere Schutzbedarfe, Mitgliedern der Zivilgesellschaft, in den Verteilprozess involvierten Akteur:innen sowie kommunalen Vertreter:innen bestimmt. Anschließend wurden diese Ergebnisse in messbare Indikatoren und Fragen „übersetzt“. 

Andere Matching-Projekte

Der Gedanke, Schutzsuchende mit computergestützten Verfahren bedarfsgerechter an Wohnorte zuzuweisen oder Orte und Menschen miteinander zu „matchen“, treibt zahlreiche Teams auf der ganzen Welt um. Jedes Projekt verfolgt dabei einen etwas anderen Ansatz und setzt auf andere Technologien. Folgende praxisorientierte Projekte gibt es derzeit:

  • GeoMatch (https://immigrationlab.org/geomatch/), entwickelt an der Universität Stanford und der ETH Zürich; anhand historischer Daten getestet in den USA, der Schweiz und Norwegen; praktische Anwendung in den USA und der Schweiz, in weiteren Ländern in Planung.
    • Unterschied: Der Algorithmus von GeoMatch soll für unterschiedliche nationale Kontexte anwendbar sein. Er wird über maschinelles Lernen mit Daten aus einem Land trainiert und andauernd optimiert, um Integrationschancen vorherzusagen und ist damit abhängig von der Datenverfügbarkeit über vergangene Integrationsverläufe. Der Algorithmus von Match’In hingegen wird auf Basis bestehender Forschungsergebnisse im Rahmen eines partizipativen Verfahrens entwickelt. Er ist weitgehend unabhängig von bereits verfügbaren quantitativen Daten.

  • Pairity (https://pairity.ca/), entwickelt an der Universität Toronto; abgeschlossene Umsetzung in den Niederlanden, außerdem Umsetzung in Kanada und in Deutschland im Rahmen von Re:Match (s.u.).
    • Unterschied: Der Pairity-Algorithmus hat unterschiedliche Anwendungsbereiche. In einem bereits abgeschlossenen Projekt wurden Geflüchtete nach ihrer Ankunft in einer Kommune mit einer ehrenamtlichen Unterstützergruppe gematcht. In einem weiteren Projekt sollen Geflüchtete im Rahmen des Resettlements mit privaten Sponsor:innen gematcht werden. Außerdem kommt der Algorithmus im Projekt Re:Match (s.u.) zum Einsatz. Match’In setzt nach der Ankunft in Deutschland, aber vor der Verteilung in die Kommunen an. Zielgruppe sind Schutzsuchende, die das reguläre Asylverfahren durchlaufen. Für das Matching relevant sind die Voraussetzungen, die die Kommunen bieten.

  • Re:Match (https://rematch-eu.org/ ), entwickelt durch die Berlin Governance Platform; praktische Umsetzung in Deutschland; Weiterführung als Re:Match Job.
    • Unterschied: Das Projekt legt den Schwerpunkt auf die direkte Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine, die sich in Polen befinden, in deutschen Kommunen. In der Fortsetzung stehen besonders die lokalen Arbeitsmärkte im Vordergrund. Im Gegensatz dazu setzt Match’In am regulären Asylverfahren und der Zuweisung durch die Bundesländer an. Damit soll es dauerhaft die Zuweisungsverfahren verbessern, indem es sowohl individuelle Aspekte als auch die aktuell bestehende Quotenregelung einbezieht.

  • RUTH (https://hias.org/news/how-innovative-algorithm-helps-ukrainian-refugees-find-new-homes/), entwickelt von den Universitäten Oxford und Worchester gemeinsam mit der Organisation HIAS; umgesetzt in den USA.
    • Unterschied: RUTH konzentriert sich auf die direkte Aufnahme von Schutzsuchen aus bestimmten Ländern (z. B. Ukraine) in die USA.  Die Geflüchteten werden mit privaten Unterstützergruppen gematcht, die ihnen den Start in einem neuen Land erleichtern sollen. Match’In ist in das reguläre Asylverfahren integriert und fokussiert sich nicht auf einzelne Herkunftsländer. Die Verteilung erfolgt auf Kommunen und nicht im Rahmen von privaten Unterstützungsstrukturen.

Algorithmus

Im regulären Verteilungsverfahren werden die Bedürfnisse, Eigenschaften und Präferenzen der Schutzsuchenden und die Gegebenheiten in den Kommunen nicht systematisch erhoben und damit oft nicht ausreichend berücksichtigt.

  • Im Rahmen des Projektes ändert sich dies. Schutzsuchende und Kommunen sind vielfältig und eine erfolgreiche Integration hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, sodass diese nicht allein durch Menschen erfasst und miteinander abgeglichen werden können. Im herkömmlichen Verfahren, das einzig auf menschlichem Ermessen ohne IT-gestützte Grundlage erfolgt, ist es aufgrund fehlender Zeit und Systematik sowie zeitweise angespannten Personal- und Belegungssituationen nicht möglich, alle wichtigen Aspekte gleichzeitig zu berücksichtigen. Ein Matching, das alle relevanten Kriterien einbezieht und eine Grundlage für ein systematisches Verfahren liefert, kann aufgrund der hohen Komplexität und Individualität der Personen realistischerweise nur durch einen Algorithmus erfolgen. Dieser kann große Datenmengen einbeziehen und eine fundierte Grundlage für das nach wie vor wichtige menschliche Ermessen liefern. Die Matching-Software soll lediglich einen Vorschlag für die Verteilung machen, das Treffen der Entscheidung bleibt bei den zuständigen Mitarbeitenden der Behörden. Auf diese Weise ist eine Implementierung des neuen Verfahrens in das bestehende Verteilverfahren möglich, ohne die Notwendigkeit von z.B. Gesetzesänderungen.

Von informatischer Seite wurde der Algorithmus in der ersten Projektphase (Match’In 1.0) durch die Arbeitsgruppe Software Systems Engineering an der Universität Hildesheim entwickelt.

  • Die inhaltlichen Grundlagen für den Algorithmus wurden durch den Arbeitsbereich Migration, Flucht und Integration der FAU Erlangen-Nürnberg und die Migration Policy Research Group der Universität Hildesheim erarbeitet. Die enge Zusammenarbeit zwischen den sozial-/politikwissenschaftlichen und den informationswissenschaftlichen Teams sowie die direkte Entwicklung des Algorithmus gemeinsam mit Vertreter:innen der Praxis zeichnen das Projekt aus. Aktuell arbeitet das Projektteam an der Weiterentwicklung des Algorithmus, sodass das Match’In-Verfahren auch für Familienverbünde genutzt werden kann.

Die Verteilentscheidung wird weiterhin von den Sachbearbeitenden in den zuständigen Behörden der beteiligten Bundesländer getroffen. Die Ergebnisse des Verfahrens werden als Vorschläge behandelt.

  • Diese sind auch im regulären Verteilverfahren für diese Entscheidung zuständig. Der Algorithmus gibt als Ergebnis des Matchings eine Reihung der teilnehmenden Kommunen aus, absteigend und unter Angabe der prozentualen Übereinstimmung zwischen den Voraussetzungen der jeweiligen Person und der zur Auswahl stehenden Kommunen. Die Sachbearbeitenden beziehen diesen Vorschlag in die Verteilentscheidung ein und halten bei Bedarf Rücksprache mit den Kommunen. So können in der Entscheidungsfindung auch Gründe berücksichtigt werden, die durch den Algorithmus nicht erfasst werden. Zudem gibt es Ausschlussgründe, z.B. enge Verwandtschaftsbeziehungen in eine bestimmte Kommune, die zu einem Abbruch des Matchings und zu einer Verteilung in eine nicht-teilnehmende Kommune führen können.

Da das Matching in das reguläre Verteilverfahren eingebettet ist, verändert sich die gesetzlich verankerte Einbeziehung der Quote nicht.

  • Daher erfolgt die Verteilung im Rahmen der Aufnahmequoten der Kommunen. Wie auch im regulären Zuweisungsverfahren können diese Quoten kurzfristig über- oder unterschritten werden, werden aber grundsätzlich berücksichtigt. Innerhalb der Quote wird durch das Match’In-Verfahren jedoch sichergestellt, dass auch individuelle Eigenschaften der teilnehmenden Schutzsuchenden und Kommunen einbezogen werden.

Rolle der Bundesländer und Kommunen

Die Bundesländer waren besonders in der ersten Projektphase (Match’In 1.0) maßgeblich an der Durchführung des Projektes und der Entwicklung des Algorithmus beteiligt. Die in Match’In 1.0 beteiligten Bundesländer sind hier zu finden.

  • Die teilnehmenden Bundesländer wurden einzeln auf eine mögliche Teilnahme angesprochen, dabei kamen nur Flächenländer in Betracht, da in den Stadtstaaten andere Verfahren vorherrschen. Außerdem sollten die teilnehmenden Bundesländer einem innovativen, aber auch arbeitsintensiven Prozess offen gegenüberstehen und ein Interesse an der Verbesserung der Zuweisung haben.

  • Die Bundesländer haben schriftlich und in Austauschgesprächen die Kriterien kommentiert und eingebracht, auf deren Grundlage der Algorithmus die Matching-Entscheidung trifft. So konnte sichergestellt werden, dass diese Punkte auch in den Algorithmus einfließen, um eine Schlechterstellung der im Rahmen des Matchings verteilten Schutzsuchenden gegenüber den über das reguläre Verfahren verteilten Personen zu verhindern.

  • In allen Bundesländern kommt der gleiche Algorithmus mit den gleichen Kriterien zum Einsatz. Unterschiede gibt es lediglich bei Details in der Software, die sich aus unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen ergeben und insbesondere in der praktischen Umsetzung, denn das Projekt ist in die bestehenden Verteilprozesse in den Bundesländern eingebettet. Somit unterscheidet sich die Vorgehensweise in den Aufnahmeeinrichtungen der einzelnen Bundesländer leicht voneinander.

Die Kommunen waren besonders in der ersten Projektphase (Match’In 1.0) maßgeblich an der Durchführung des Projektes und der Entwicklung des Algorithmus beteiligt. Die teilnehmenden Kommunen für Match’In 1.0 sind hier zu finden.

  • Bei der Auswahl der Kommunen spielte neben der Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung eine möglichst breite Streuung in Hinblick auf Größe, regionale Verteilung und strukturelle Voraussetzungen eine wichtige Rolle. Nur durch diese Varianz zwischen den teilnehmenden Kommunen kann der Algorithmus tatsächlich aussagekräftige Ergebnisse der Passung zwischen Schutzsuchenden und Kommunen liefern.

  • Die Kommunen haben schriftlich und in Austauschgesprächen die Kriterien kommentiert, auf deren Grundlage der Algorithmus die Matching-Entscheidung trifft, damit auch lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden können. Ein wichtiger Beitrag der Kommunen lag dabei unter anderem darin, einzuschätzen, welche Informationen auf lokaler Ebene zur Verfügung gestellt werden und damit in den kommunalen Profilen abgebildet werden können.

  • Die zentrale Aufgabe der Kommunen war es, die kommunalen Profile zu befüllen. Das heißt, sie gaben die für ihre Kommune zutreffenden Daten in die Matching-Software ein, sodass diese mit den Daten der Schutzsuchenden gematcht werden können. Bei der Befüllung der kommunalen Profile waren die Kommunen aufgefordert, verschiedene relevante Akteur:innen vor Ort einzubeziehen, um ein möglichst umfassendes und transparentes Bild der Situation in der Kommune abbilden zu können.

Bei Match’In geht es zunächst darum, die kommunalen Aufnahmebedingungen realistisch abzubilden.

  • Dem Projektteam ist bewusst, dass manche Kommunen bessere Voraussetzungen für die meisten Schutzsuchenden bieten, wohingegen es in anderen für alle Schutzsuchenden schwieriger werden könnte. Insgesamt sind die am Projekt teilnehmenden Kommunen aber sehr vielfältig und sie bieten verschiedene Voraussetzungen bezogen auf die unterschiedlich gewichteten Matching-Kriterien (z.B. besondere Schutzbedarfe). Daher passen die teilnehmenden Kommunen unterschiedlich gut zu den teilnehmenden Schutzsuchenden. Zudem kann die Transparenz über die (nicht) zur Verfügung stehenden Ressourcen in den Kommunen eine Debatte darüber anstoßen, wie die Aufnahmebedingungen verbessert werden können.

Die Vielzahl an Kriterien, die in das Matching einfließen, schließt diese Möglichkeit weitestgehend aus. Die Ergebnisse der ersten Projektphase (Match’In 1.0) lassen außerdem nicht erkennen, dass besonders viele Schutzsuchende mit bestimmten Bedarfen in bestimmte Kommunen kamen.

  • Trotzdem bleibt diese Möglichkeit auch weiterhin nicht völlig unberücksichtigt. Durch den regelmäßigen Kontakt zwischen Kommunen und Projektteam besteht für die Kommunen die Möglichkeit, entsprechende Beobachtungen unmittelbar weiterzugeben. Sollte also ersichtlich werden, dass bestimmte Kommunen besonders viele kostenintensive Schutzsuchende zugewiesen bekommen, kann bei der nächsten Anpassung des Algorithmus nachgesteuert werden. Falls sich aber zeigen sollte, dass gerade diese Kommunen für die entsprechenden Fälle die einzig geeigneten sind, müsste über finanzielle Ausgleichsmechanismen auf Länderebene nachgedacht werden, da die Versorgung der Schutzsuchenden an erster Stelle stehen sollte.

Aufgrund der Vielzahl der Kriterien, die in das Matching einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Möglichkeit für die Kommunen nicht besteht.

  •  In die kommunalen Profile fließen lediglich Informationen über die Situation in den Kommunen ein. Anders als die teilnehmenden Schutzsuchenden haben die Kommunen nicht die Option, Wünsche zu äußern. Zahlreiche der auf Seiten der Kommunen benötigten Informationen stehen zudem öffentlich zur Verfügung und wurden durch das Projektteam vorrecherchiert. Dies soll in erster Linie die Kommunen entlasten, kann aber auch verhindern, dass Kommunen bei Selbsteinschätzungsfragen aus strategischen Gründen unzutreffende Angaben machen. Trotzdem wird auch diese Gefahr in der Begleitforschung mitgedacht und die Verteilvorschläge des Algorithmus werden dahingehend überprüft.

Rolle der Schutzsuchenden

Die Schutzsuchenden werden in den Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer auf unterschiedliche Wege über das Projekt informiert und hinsichtlich der Projektteilnahme beraten.

  • Abhängig von den Bundesländern stehen verschiedene mehrsprachige Materialien zur Verfügung: ein Erklärvideo sowie schriftliche Informationsmaterialien. Zudem werden bestehende Formate in den Einrichtungen (z.B. Kurse, Cafés) und der Fragebogen dazu genutzt, um über das Projekt zu informieren.

  • An dem Projekt können diejenigen Schutzsuchenden teilnehmen, die sich in den beteiligten Aufnahmeeinrichtungen der Länder befinden und das reguläre Asylverfahren durchlaufen. Die Teilnahme ist dabei freiwillig und schutzsuchende Personen, die nicht teilnehmen möchten, werden ohne etwaige Nachteile über das reguläre Verteilverfahren einer Kommune zugewiesen. Die Teilnahme am Matching kann zudem während der Befragung beendet werden, wenn deutlich wird, dass die Zuweisung in eine nicht-teilnehmende Kommune vorteilhafter für die entsprechende Person ist.

Bei dieser Herausforderung für die Beratungsarbeit zur Teilnahme muss deutlich werden, dass genaue, ehrliche Antworten zu einer möglichst passgenauen Zuweisung im Sinne der Teilnehmenden führen. Außerdem ist aufgrund der Vielzahl der Kriterien, die in das Matching einfließen, davon auszugehen, dass diese Möglichkeit nicht besteht.

  • Grundsätzlich ist das Verfahren so gestaltet, dass bei ehrlicher und informierter Beantwortung der Fragen diejenige Kommune als Ankunftsort empfohlen wird, die für die Teilnehmenden anhand ihrer Angaben die „bestmögliche“ Option darstellt. Die Logik hinter dem Match’In-Verfahren geht dabei von den individuellen Eigenschaften, Interessen, Präferenzen und Fähigkeiten der Schutzsuchenden aus und gleicht diese mit den Strukturen vor Ort ab. Diese Perspektive soll sicherstellen, dass eine ehrliche Beantwortung der Fragen zur passendsten Zuweisungsentscheidung im Sinne der Schutzsuchenden führt und in jedem Fall eine Verbesserung zum rein quotenbasierten Verfahren darstellt. Auf diese Logik wird im Rahmen der Beratung ausdrücklich hingewiesen. Es ist demnach durchaus gewünscht, dass die Präferenzen der Schutzsuchenden in die Zuweisungsentscheidung einfließen, da dies die Zufriedenheit mit und Akzeptanz der Zuweisungsentscheidung erhöhen und langfristig Teilhabemöglichkeiten vor Ort erleichtern kann.

  • Aufgrund der Vielzahl der Kriterien, die in das Matching einfließen, und der Komplexität ihrer Bezüge ist außerdem davon auszugehen, dass die Teilnehmenden ihre Zuweisung durch gezielte (etwa bewusst falsche) Antworten nicht komplett bestimmen könnten. Eine solche Einflussnahme würde im Zweifel jedoch zu einer Verschlechterung der Passgenauigkeit der Kommune führen.

Das Erwartungsmanagement ist ein zentraler Aspekt bei der Umsetzung des Projektes.

  • Die Ergebnisse der ersten Projektphase (Match’In 1.0) zeigen keine Berichte möglicher Enttäuschungen auf. Allerdings existierte nach der Mitteilung der Zuweisungsentscheidung nur wenig Rücksprache mit den schutzsuchenden Personen.

  • Im Rahmen der Aufklärung über die Teilnahme am Match’In-Verfahren wird den Schutzsuchenden vermittelt, dass nicht sichergestellt werden kann, dass die Kommune, in die sie verteilt werden, in allen Punkten ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Gleichzeitig besteht natürlich die Hoffnung, durch das algorithmusgestützte Verfahren den Bedürfnissen besser zu entsprechen als bei einer rein quotenbasierten Verteilung. Nach der Verteilung in eine Kommune werden die Teilnehmenden zu zwei Zeitpunkten bzgl. ihrer Erfahrungen befragt. Sollten dabei vermehrt Enttäuschungen deutlich werden, besteht die Möglichkeit, sowohl bezogen auf die Aufklärung als auch bezogen auf das Matching nachzusteuern.


Enttäuschung kann auch bei den Personen entstehen, die nicht an dem Matching teilnehmen können, obwohl sie dies wünschen würden. Daher ist eine transparente Information über die Bedingungen, die für die Teilnahme erforderlich sind, essenziell.

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