Das Projekt Match’In konzentriert sich darauf, die Zuweisung von schutzsuchenden Personen auf Kommunen mithilfe eines dafür entwickelten Algorithmus passgenauer zu gestalten.
Das Projekt Match’In gliedert sich in zwei Projektphasen: Match’In 1.0 und Match’In 2.0. Dabei baut Match’In 2.0 auf die Ergebnisse von Match’In 1.0 auf, verfolgt jedoch neue Ziele.
Match’In 2.0 stellt für das Projektteam und die teilnehmenden Schutzsuchenden durch die Einbeziehung von Familienverbünden eine neue Situation dar.
Der Einbezug von Kindern und Jugendlichen steht in der zweiten Projektphase (Match’In 2.0) im Vordergrund.
Das Verfahren bedarf besonders aufgrund der Erweiterung der Zielgruppe auf Familienverbünde in der zweiten Projektphase (Match’In 2.0) einer möglichst barrierearmen Gestaltung.
In der ersten Projektphase (Match’In 1.0) wurde die Dateneingabe der schutzsuchenden Personen durch Sozialarbeitende begleitet, um etwaige Rückfragen zu beantworten und das Verständnis zu sichern.
Eine Verteilung unabhängig von Quoten bzw. eine vollkommen freie Wohnortwahl der Schutzsuchenden scheint aktuell nicht umsetzbar.
Nach Deutschland kommende Schutzsuchende werden zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer aufgenommen und von dort dann auf die Kommunen verteilt.
Eine Verteilung unabhängig von Quoten bzw. eine vollkommen freie Wohnortwahl der Schutzsuchenden scheint aktuell nicht umsetzbar.
Im aktuellen Verteilungsverfahren werden die Bedürfnisse, Eigenschaften und Präferenzen der Schutzsuchenden und die Gegebenheiten in den Kommunen nicht systematisch erhoben und damit oft nicht ausreichend berücksichtigt.
Von informatischer Seite wird der Algorithmus durch die Arbeitsgruppe Software Systems Engineering an der Universität Hildesheim entwickelt.
Die Verteilentscheidung wird weiterhin von den Sachbearbeitenden in den zuständigen Behörden der beteiligten Bundesländer getroffen.
Das Matching ist in das reguläre Verteilverfahren eingebettet und verändert die gesetzlich verankerte Einbeziehung der Quote an sich nicht.
Es wird ein möglichst breites Feld an individuellen Eigenschaften, also Bedürfnissen, Präferenzen und Fähigkeiten der Schutzsuchenden durch Kriterien abgedeckt, die im Rahmen des Match’In-Verfahrens abgefragt werden. Diese Kriterien werden zudem unterschiedlich stark gewichtet.
Die Kriterien wurden in einem mehrstufigen partizipatorischen Prozess entwickelt.
Der Gedanke, Schutzsuchende mit computergestützten Verfahren bedarfsgerechter an Wohnorte zuzuweisen oder Orte und Menschen miteinander zu „matchen“, treibt zahlreiche Teams auf der ganzen Welt um. Jedes Projekt verfolgt dabei einen etwas anderen Ansatz und setzt auf andere Technologien. Folgende praxisorientierte Projekte gibt es derzeit:
Im regulären Verteilungsverfahren werden die Bedürfnisse, Eigenschaften und Präferenzen der Schutzsuchenden und die Gegebenheiten in den Kommunen nicht systematisch erhoben und damit oft nicht ausreichend berücksichtigt.
Von informatischer Seite wurde der Algorithmus in der ersten Projektphase (Match’In 1.0) durch die Arbeitsgruppe Software Systems Engineering an der Universität Hildesheim entwickelt.
Die Verteilentscheidung wird weiterhin von den Sachbearbeitenden in den zuständigen Behörden der beteiligten Bundesländer getroffen. Die Ergebnisse des Verfahrens werden als Vorschläge behandelt.
Da das Matching in das reguläre Verteilverfahren eingebettet ist, verändert sich die gesetzlich verankerte Einbeziehung der Quote nicht.
Die Bundesländer waren besonders in der ersten Projektphase (Match’In 1.0) maßgeblich an der Durchführung des Projektes und der Entwicklung des Algorithmus beteiligt. Die in Match’In 1.0 beteiligten Bundesländer sind hier zu finden.
Die Kommunen waren besonders in der ersten Projektphase (Match’In 1.0) maßgeblich an der Durchführung des Projektes und der Entwicklung des Algorithmus beteiligt. Die teilnehmenden Kommunen für Match’In 1.0 sind hier zu finden.
Bei Match’In geht es zunächst darum, die kommunalen Aufnahmebedingungen realistisch abzubilden.
Die Vielzahl an Kriterien, die in das Matching einfließen, schließt diese Möglichkeit weitestgehend aus. Die Ergebnisse der ersten Projektphase (Match’In 1.0) lassen außerdem nicht erkennen, dass besonders viele Schutzsuchende mit bestimmten Bedarfen in bestimmte Kommunen kamen.
Aufgrund der Vielzahl der Kriterien, die in das Matching einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Möglichkeit für die Kommunen nicht besteht.
Die Schutzsuchenden werden in den Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer auf unterschiedliche Wege über das Projekt informiert und hinsichtlich der Projektteilnahme beraten.
Bei dieser Herausforderung für die Beratungsarbeit zur Teilnahme muss deutlich werden, dass genaue, ehrliche Antworten zu einer möglichst passgenauen Zuweisung im Sinne der Teilnehmenden führen. Außerdem ist aufgrund der Vielzahl der Kriterien, die in das Matching einfließen, davon auszugehen, dass diese Möglichkeit nicht besteht.
Das Erwartungsmanagement ist ein zentraler Aspekt bei der Umsetzung des Projektes.
Enttäuschung kann auch bei den Personen entstehen, die nicht an dem Matching teilnehmen können, obwohl sie dies wünschen würden. Daher ist eine transparente Information über die Bedingungen, die für die Teilnahme erforderlich sind, essenziell.